ESG-Kriterien
Die Abkürzungen stehen für "Environmental", "Social" und "Corporate Governance" und umfassen eine Reihe alternativer, nicht-finanzieller Standards nach denen das Verhalten eines Unternehmens bewertet werden kann.

Definition ESG-Kriterien
ESG-Kriterien: Die Abkürzungen stehen für "Environmental", "Social" und "Corporate Governance" und umfassen eine Reihe alternativer, nicht-finanzieller Standards, nach denen das Verhalten eines Unternehmens von Anlegern, die bewusst auf ihre Umwelt und Mitmenschen achten wollen, bewertet werden kann. Investoren nutzen zunehmend ESG-Kriterien zur Bewertung von Unternehmen, da sie der Meinung sind, dass Unternehmen mit einer starken ESG-Performance eher nachhaltig und (dadurch) langfristig erfolgreich sind. Unter die ESG-Kriterien fällt ganz grob, wie ein Unternehmen die Umwelt schützt, seine Mitarbeiter und Stakeholder behandelt und auf faire, ethische Weise arbeitet. Konkretere Beispiele was unter die ESG-Kriterien fällt:
- Zu den Umweltfaktoren gehören Umweltverschmutzung, Treibhausgasemissionen, Abfallerzeugung, Energieeffizienz und die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.
- Zu den sozialen Faktoren gehören Mitarbeiterzufriedenzeit, Vielfalt und Integration, Menschenrechte, Kundenzufriedenheit und Produktsicherheit.
- Zu den Governance-Faktoren gehören die Struktur der Unternehmensleitung, die Vergütung von Führungskräften, Aktionärsrechte und Transparenz.